Für Künstler: Was Sie in Bezug auf Versicherungen beachten sollten
In Deutschland besteht Versicherungspflicht als Schutz vor den „großen Lebensrisiken und deren Folgen“ – und natürlich sind auch freiberufliche Künstlerinnen und Künstler davon nicht ausgenommen. Die verschiedenen Versicherungsträger decken Risikofaktoren wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle, Pflegebedürftigkeit und Alter ab und bieten dem Versicherten im Bedarfsfall einen entsprechenden finanziellen Schutz. Im Angestelltenverhältnis wird der Sozialversicherungsbeitrag zu 50 % vom Arbeitgeber und zu 50 % vom Arbeitnehmer gezahlt. Für freiberufliche „Kreative“ jedoch gibt es eine Sonderregelung. Die Künstlersozialkasse: Unterstützung für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler Da kreativ Tätige, die einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen, normalerweise keinen festen Arbeitgeber haben und (insbesondere zu Beginn der Selbstständigkeit)…
